Nutzungsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Was Krevo macht
Jeder Creator bekommt von uns ein MediaKit. Wir suchen für einen Creator passende Kooperationspartner, sprechen sie in seinem Namen an und verhandeln bis zu einem Angebot. Der Creator bekommt fertige Angebote vorgelegt; den Schriftwechsel dorthin führen wir.
Aufnahme
Jeder Creator mit mindestens 20.000 Followern auf einem Kanal bekommt ein Konto mit MediaKit und Preisschätzung. Ausgenommen sind Branchen, die wir nicht vertreten, und gekaufte Reichweite.
Outreach
Ob wir für einen Creator kostenlos Marken kontaktieren, entscheiden wir im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen. Die Plätze sind begrenzt, weil wir nur so viele Creator aufnehmen, wie wir persönlich betreuen können. Einen Anspruch auf kostenlosen Outreach gibt es nicht, und wir können ihn jederzeit beenden. Das MediaKit behält jeder aufgenommene Creator in jedem Fall, und Anfragen, die ihn selbst erreichen, verhandeln wir immer.
Das Outreach-Abo
Wer den Outreach ohne Platz will, bucht das Outreach-Abo für 99 € im Monat. Dafür suchen wir jeden Kalendermonat 50 passende Firmen für ihn heraus, kontaktieren jede persönlich in seinem Auftrag und fassen nach. Auch hier gelten seine Regeln: Mindestpreise, ausgeschlossene Branchen, gestrichene Marken.
Gebucht wird es per Mail an paul@krevomanagement.com; es richtet sich an Creator, die ihren Kanal selbständig oder als Unternehmen betreiben. Wir stellen es monatlich im Voraus in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Es endet zum Ende des Monats, in dem eine Seite kündigt. Die Beteiligung an Deals gilt auch im Abo.
Mindestpreise sind eine Untergrenze
Für jedes Format gilt ein Mindestpreis: unser Vorschlag, solange der Creator keinen eigenen einträgt. Er bindet uns, nicht ihn: darunter sagen wir nichts zu. Die Mindestpreise lassen sich jederzeit ändern; das wirkt ab dem nächsten Angebot.
Darüber passiert ebenfalls nichts von allein: jedes Angebot wird vorgelegt, und abgeschlossen ist es erst, wenn der Creator es freigibt.
Wer über eine Marke entscheidet
Wir wählen die Marken aus und kontaktieren sie im Namen des Creators. Sein Mitspracherecht liegt in den Regeln, die er setzt: seine Preisgrenzen, die Branchen, die er ausschliesst, und jede Marke, die er aus seiner Liste nimmt. Die sprechen wir nie wieder an. Und jeder Deal braucht weiterhin sein Ja.
Beteiligung
Kommt über uns ein Deal zustande, zahlt der Kooperationspartner den vollen Betrag direkt an den Creator, auf dessen eigene Rechnung. Ist die Zahlung bei ihm eingegangen, sagt er uns Bescheid, und wir stellen ihm 20 Prozent davon in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Die Beteiligung fällt nur bei tatsächlich abgeschlossenen Deals an. Darüber hinaus kostet nur das Outreach-Abo Geld; Konto, MediaKit und Verhandlung nicht.
Nicht exklusiv, mit einer Ausnahme
Der Creator bleibt frei: eigene Anfragen und eigene Deals bleiben seine, und wir haben daran keinen Anteil. Das gilt auch für eine Marke, die wir kontaktiert haben und die uns nie positiv geantwortet oder abgesagt hat: meldet sie sich später selbst bei ihm, ist es seine Anfrage.
Die Ausnahme ist eine Marke, die wir wirklich an den Tisch gebracht haben. Hat sie auf unsere Anfrage für diesen Creator positiv geantwortet, läuft ein Deal zwischen ihr und ihm bis 6 Monate nach ihrer letzten solchen Antwort über uns, auch wenn er direkt mit dem Creator vereinbart wird. Ist mit ihr ein Deal über uns abgeschlossen, läuft jeder weitere Deal mit dieser Marke über uns, bis 12 Monate nach dem letzten Deal über uns. Diese Deals verhandeln wir auch. Das gilt auch, nachdem eine Seite gekündigt hat.
Was der Creator zusichert
- Die Konten und Zahlen sind seine eigenen, und die Reichweite ist nicht gekauft.
- Der Content verstößt nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen die Regeln der Plattformen.
- Zugesagte Leistungen werden erbracht. Wir vermitteln, geliefert wird vom Creator.
- Jeder bezahlte Beitrag wird gekennzeichnet. Das ist Gesetz, nicht Höflichkeit.
Kündigung
Beide Seiten können jederzeit ohne Frist beenden; ein gebuchtes Outreach-Abo läuft bis zum Monatsende. Bereits geschlossene Vereinbarungen mit Kooperationspartnern bleiben davon unberührt, ebenso die Beteiligung daran.
Haftung
Wir schulden Vermittlung, keinen Erfolg, und im Outreach-Abo die dort beschriebene Arbeit. Ob eine Marke antwortet oder bucht, entscheidet sie selbst. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Regeln; im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.