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Nutzungsbedingungen

Stand: August 2026

Was Krevo macht

Wir suchen für einen Creator passende Werbepartner, sprechen sie in seinem Namen an und verhandeln bis zu einem Angebot. Der Creator bekommt fertige Angebote vorgelegt; den Schriftwechsel dorthin führen wir.

Aufnahme

Die Aufnahme ist keine Selbstverständlichkeit. Wir entscheiden über jede Bewerbung einzeln und können sie ohne Begründung ablehnen.

Die Mindestgrenze ist eine Zusage

Der Creator legt einen Mindestpreis fest. Ein Angebot, das ihn erreicht oder überschreitet, gilt als angenommen, und wir dürfen gegenüber der Marke verbindlich zusagen, ohne vorher zurückzufragen. Das ist der Grund, warum diese Zahl im Onboarding als Zusage abgefragt wird und nicht als Wunsch.

Angebote unterhalb der Grenze legen wir vor, nehmen sie aber nicht ohne Zustimmung an. Die Grenze lässt sich jederzeit ändern; das wirkt ab dem nächsten Angebot.

Wer über eine Marke entscheidet

In den Einstellungen wählt der Creator zwischen zwei Betriebsarten: entweder gibt er jeden Vorschlag selbst frei, oder er überlässt uns die Auswahl und wir schreiben direkt an. Die Mindestgrenze gilt in beiden Fällen unverändert.

Beteiligung

Kommt über uns ein Deal zustande, behalten wir 20 Prozent des vom Werbepartner gezahlten Betrags. Die Beteiligung fällt nur bei tatsächlich abgeschlossenen Deals an. Für die Nutzung selbst zahlt der Creator nichts.

Nicht exklusiv, mit einer Ausnahme

Der Creator bleibt frei: eigene Anfragen und eigene Deals bleiben seine, und wir haben daran keinen Anteil. Für die Marken, die wir in seinem Namen angesprochen haben, gilt das Gegenteil. Eine Zusammenarbeit mit einer davon läuft über uns, auch bei einer Wiederholung, und auch dann, wenn die Marke sich später direkt an ihn wendet.

Was der Creator zusichert

  • Die Konten und Zahlen sind seine eigenen, und die Reichweite ist nicht gekauft.
  • Der Content verstößt nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen die Regeln der Plattformen.
  • Zugesagte Leistungen werden erbracht. Wir vermitteln, geliefert wird vom Creator.
  • Werbung wird als solche gekennzeichnet. Das ist Gesetz, nicht Höflichkeit.

Kündigung

Beide Seiten können jederzeit ohne Frist beenden. Bereits geschlossene Vereinbarungen mit Werbepartnern bleiben davon unberührt, ebenso die Beteiligung daran.

Haftung

Wir schulden Vermittlung, keinen Erfolg. Ob eine Marke antwortet oder bucht, entscheidet sie selbst. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Regeln; im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.